Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Geltung der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge & Dienstleistungen. Sie werden zum Bestandteil jedes Vertrages, den ein Kunde mit DIMA FM GmbH abschliesst.

Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten.

 

Vertragspartner

Der Kaufvertrag mit Kunden wird ausgeführt von:

DIMA FM GmbH

Einschlagstrasse 2

4923 Wynau

 

Vertragsabschluss

Ein bindender Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde den Kaufvertrag unterschrieben und empfangen hat.

 

Rücktritt

Grundsätzlich kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Hält der Kunde den Vertrag nicht, hat er der DIMA FM GmbH Stornokosten von 30% des Kaufpreises als Entschädigung zu leisten. Kauft der Kunde Ware aus der Ausstellung oder wird die Ware nach Kundenwunsch bestellt und kann nicht mehr beim Lieferanten storniert werden, kann die Ware weder storniert und zurückgegeben werden, noch besteht ein Rückgaberecht, soweit DIMA FM GmbH nichts anderes angibt.

 

Preise & Bezahlung

Sämtliche Preise sind Festpreise in Schweizer Franken (inkl. MWST). Wenn nicht anders deklariert, handelt es sich bei den abgebildeten Preisen um Abholpreise.

 

Wir akzeptieren Bar- und Kartenzahlung vor Ort, sowie Rechnungs- oder Ratenzahlung. Bei Waren welche eine Lieferfrist aufweisen, muss der Kunde mindestens 30% des Kaufpreises als Anzahlung leisten. Der Restbetrag wird fällig, sobald die Ware abholbereit ist.

 

Die Zahlungsmöglichkeit Rechnung oder Teilzahlung wird durch die Firma MF Group über PowerPay abgewickelt, weshalb wir hier auch auf die AGB von PowerPay verweisen möchten. Sollte vom Kunden diese Zahlungsmöglichkeit gewählt werden, dann wird die Kaufpreisforderung von DIMA FM GmbH an die Firma MF Group AG abgetreten. Vor Ort wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Die Annahme oder Ablehnung der Zahlungsmöglichkeit erfolgt sofort. Sollte dies abgelehnt werden, kann Ihnen nur MF Group die Entscheidung begründen.

Dem Vertragspartner wird eine monatliche Sammelrechnung von PowerPay innerhalb von 10 Arbeitstagen im Verlaufe des Folgemonats per Post zugesendet. Die Monatsrechnung kann optional auch in individuellen Teilzahlungen (pro Monat mind.10% des Kaufbetrages) beglichen werden.

Bei Unklarheiten bezüglich der Rechnung sollte umgehend mit PowerPay Kontakt aufgenommen werden. DIMA FM GmbH haftet nicht für Mahnungen oder Inkassoforderungen welche durch die Firma MF Group an den Kunden gestellt werden.

Ein Vertragsrücktritt bei einem Rechnungs-oder Ratenkauf ist nicht möglich, und hat 100% des Kaufbetrages als Stornokosten zur Folge.

 

Angebote

Sämtliche Angaben zu Waren und Preisen von DIMA FM GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung angeboten. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur, Verarbeitung & Farbdifferenzen sind vorbehalten und werden vom Käufer toleriert. Auf dem Bild abgebildete Zubehör- oder Dekorationsartikel sind, wenn nicht anders aufgeführt oder erwähnt, nicht Bestandteil des Produktangebotes.

 

Lieferbedingungen & Abholung

Alle Artikel können auf Wunsch gegen einen Aufpreis schweizweit von uns geliefert werden. Der Kunde kann zwischen einer Bordstein-Lieferung, die durch DIMA FM GmbH angeboten wird, oder einer Stockwerklieferung / Montage, die durch eine externe Spedition angeboten wird, wählen. Bevor die Ware dem Kunden übergeben wird, muss der Restbetrag vollständig beglichen sein.

 

Der Kunde gewährleistet die Zufahrt zur Lieferadresse, andernfalls muss er allfällige zusätzliche Lieferkosten tragen. Bei Lieferung per Spedition wird der Transportvertrag zwischen dem Kunden und dem Spediteur geschlossen und kommt aufgrund der Vermittlung durch DIMA FM GmbH zustande. Der vereinbarte Betrag für die Serviceleistung wird direkt der Spedition bezahlt.

 

Der Kunde haftet dafür, dass der Transport bis in die Anlieferungsstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransporters möglich ist, gleiches gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge, Aufzüge, Treppenhäuser und Türen. Allfällige Kosten für den Rücktransport oder das Anschaffen eines Warenlifts gehen zu Lasten des Kunden.

 

Lieferung an erschwert zugängliche Orte, insbesondere Bergregionen und verkehrsfreie Orte; Ist der Lieferort mit normalem Camion nicht oder nur erschwert zugänglich, so erfolgt die Lieferung nur bis zur nächsten allgemein zugänglichen Stelle, die ohne Zusatzaufwand oder Zusatzkosten erreicht werden. Der Lieferort muss zudem über das Schweizer Strassennetz erreicht werden können.

 

Ist die Lieferung vereinbart und kann die Ware aus irgendeinem Grund vom Kunden nicht entgegengenommen werden, so nimmt der Chauffeur die Ware retour und der Kunde muss für die vollen Transportkosten aufkommen. 

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass ihn Lieferverzögerungen bis zu zwei Monaten nicht berechtigen, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern, den Vertrag aufzuheben, Schadenersatz zu stellen oder den Kaufpreis zurückzufordern. Gegenforderungen des Käufers können nur mit Zustimmung von DIMA FM GmbH erfolgen.

 

Im Falle einer Entsorgung, müssen die Möbel welche entsorgt werden sollen, durch den Kunden an der Bordsteinkante zur Abholung bereitgestellt werden.

 

Bei Bestellungen ist die Ware im Lager der DIMA FM GmbH  innert einer Frist von 10 Tagen abzuholen. Die Frist beginnt sobald DIMA FM GmbH  den Kunden über das Eintreffen der Ware informiert hat. Ist eine Abholung vereinbart und wird die Ware nicht innert der Frist von 10 Tagen vom Kunden abgeholt, so wird diesem pro weiteren Tag eine Lagergebühr von CHF 10.- verrechnet.

 

Abnahme

Der Kunde prüft bei Entgegennahme der Lieferung, ob die Verpackungen vollständig und unversehrt sind. Stellt der Kunde das Fehlen von Kartons oder deren äusserliche Beschädigung fest, muss er dies umgehend dem Transporteur anzeigen und auf dem Lieferschein vermerken.

 

Hat der Kunde den Montageservice in Anspruch genommen, prüft er das Möbel bei der Abnahme auf das Vorliegen von Mängeln. Wenn der Kunde Abweichungen vom Vertrag oder Mängel feststellt, muss er dies dem Monteur unverzüglich vor Ort mitteilen und auf dem Abnahmeprotokoll vermerken. DIMA FM GmbH haftet nicht für nachträgliche Äusserungen.

 

Garantie & Gewährleistung

DIMA FM GmbH leistet dem Käufer für die gelieferten oder abgeholten Kaufobjekte eine Garantie bis zu zwei Jahren ab Übergabe des Kaufobjektes, sofern eine Quittung oder ein Kaufvertrag besteht.  Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die von uns oder vom Lieferanten entstanden sind und nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat. Wie z.B. Schäden, die durch das Reintragen der Möbel verursacht wurden oder die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung, sowie Brüche von Glas, Spiegel und Marmor entstanden sind.

Auch wird keine Garantie für Schäden übernommen, die durch den Einsatz von Fremdmaterial, insb. auch durch Dübel und Schrauben für die Montage, verursacht werden. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Gebrauch entstanden sind, wie z.B. Falten im Bezug, Polsterfestigkeit, etc. Veränderungen durch Abnutzung oder Beanspruchung sind keine Mängel, sondern normale Gebrauchsspuren und werden daher durch DIMA FM GmbH abgelehnt.

Es wird keine Gewähr für Mängel wie kleinere Kratzer, Abschürfungen, Abplatzungen, geringe Farbunterschiede etc. geleistet.

Die Tauglichkeit oder der Wert der Kaufsache muss erheblich gemindert sein (vgl. 197 OR).

Das Wahlrecht der Gewährleistungsansprüche steht nur der DIMA FM GmbH zu. Sie entscheidet ob der Kunde eine Nachbesserung, eine Wandlung oder eine Minderung erhält. DIMA FM GmbH gewährt auf Ausstellungsmodelle keine Garantie, soweit nichts anderes angegeben ist.

 

Prüfungsbericht & Mängelrüge

Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innert spätestens 5 Tagen der DIMA FM GmbH  bekannt zu geben. Entweder kann die mangelhafte Ware in unserem Verkaufsladen gezeigt werden oder es obliegt dem Kunden, gute Fotos von der Beanstandung zu machen und diese mit der genauen Teilbeschreibung per E-Mail zu schicken. Versäumt der Kunde die Prüfung der Kaufsache, die Beanstandung oder den Nachweis des Mangels, gilt die Kaufsache als genehmigt. Versteckte Mängel bleiben vorbehalten.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der DIMA FM GmbH  (Art. 715 OR).

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung der DIMA FM GmbH für verspätete oder mangelhafte Erfüllung, insb. für mittelbaren oder weiteren Schaden, ist ausgeschlossen, soweit es das Gesetz zulässt. Gleiches gilt für die Haftung für Hilfspersonen und die Produkthaftung.

Die Ware wird wie vorhanden und "mit allen eventuellen Mängeln" zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Eventuelle Mängel oder Fehler in der Beschreibung sind kein Reklamationsgrund. Die DIMA FM GmbH übernimmt keine Haftung auf Grund von Nichtgefallen oder ähnlichen Irrtümern.

Der Käufer hat zu überprüfen, ob seine gekaufte Ware in den eigenen Räumlichkeiten Platz haben und diese transportfähig in die Wohnung transportiert werden kann. Die DIMA FM GmbH übernimmt keine Haftung für Artikel welche nicht in die Räumlichkeiten des Käufers passen.

 

Unwirksamkeit

Sollten Einzelbestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder sonst unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

 

Letzte Änderung: 06/2024